Information Heilmittelbedarf
Mitgliederinformation
Besonders Ergotherapie (Sensorische Integrationstherapie) hat zunehmende Bedeutung in der Unterstützung und Förderung für Menschen im Autismus Spektrum. Es gibt seit dem 1. Januar 2025 eine neue Heilmittelverordnung für langfristige Heilmittelverordnungen und für besondere Verordnungsbedarfe. Sie können dies gemeinsam mit dem Hausarzt/ Hausärztin besprechen und beantragen.
Autismus ist für eine langfristige Physio- und Ergotherapie als Diagnose hinterlegt – S.16 in der Heilmittel Diagnoseliste 2025:
Entwicklungsstörungen/ Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
F84.0 Frühkindlicher Autismus
F84.1 Atypischer Autismus
F84.5 Asperger-Syndrom
F84.8 Sonstige tiefgreifende Entwicklungsstörungen
F84.2 Rett-Syndrom ZN/WS/
Diagnosegruppe/ Diagnoseschlüssel ZN EN1/PS1 (Physiotherapie) SP1 (Ergotherapie)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Pflegestützpunkt oder an eine Geschäftsstelle der zuständigen Krankenkasse in Wohnortnähe.