Information zur Reform des Betreuungsrechts
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. hatte in der Mitgliederzeitschrift autismus Nr. 90_ Dezember 2020 über das Thema berichtet (siehe unter anderem die Stellungnahme des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen sowie die Ergänzung von autismus Deutschland e.V. hierzu). Die Reform des Betreuungsrechts betrifft grundlegende Änderungen.
Ein wesentliches Ziel ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung.
Unter anderem soll somit künftig klarer geregelt werden, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist. Inhaltlicher Maßstab für das Betreuerhandeln sind die Wünsche des Betreuten.
Inhalte des Betreuungsrechts:
- Adressat*innengerechte Informationen über das Verfahren
- Voraussetzungen und Umfang der rechtlichen Betreuung
- Wünsche und unterstützte Entscheidungsfindung
- Inhalte und Besprechung des Jahresberichts
- Sterilisationsregelung
- Bessere Beratungs- und Unterstützungsangebote für ehrenamtliche rechtliche Betreuer
- Eignung und Zuverlässigkeit ehrenamtlicher Betreuer*innen
- Leichte Erhöhung der Aufwandspauschale
- Vereinfachungen für befreite Betreuer*innen
- Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen
- Registrierung von Berufsbetreuer*innen
Die Reform ist insgesamt gelungen und ein wichtiger Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen mit Behinderung besser zu wahren. Geplant ist das Inkrafttreten zum 01.01.2023.