Mein Kind wird 18 – was ändert sich? (Teil 1)
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Online
Für Mitglieder: Online - Themenabend „Unsere Kinder werden 18 – Was ändert sich bei Volljährigkeit?"
Der Themenabend richtet sich an Eltern und Angehörige von Kindern mit der Diagnose Autismus, die demnächst 18 werden oder es vor kurzem geworden sind und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Volljährige Menschen können z. B. Verträge schließen, ihren Führerschein machen oder heiraten.
Hier erfahren Sie, was sich mit Beginn dieses neuen Lebensabschnitts ändert.
Aufgrund des Umfangs werden die Themen an zwei Abenden besprochen. Zu den Themen Leistungen der Krankenversicherung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Wohnen wird es ausführlichere separate Themenabende gebe.
Teil 1:
- Geschäftsfähigkeit, Bürgerrechte und -pflichten
- Versicherungsschutz
- Schwerbehindertenausweis
- Kindergeld
- Steuerrecht
- Leistungen zum Lebensunterhalt (ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII))
- Unterhaltspflicht der Eltern
- Leistungen der Krankenversicherung
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Referentin: Lenka Dietrich, 1.Vorsitzende Autismus Rhein-Main e.V.,
Fachberaterin Autismus / Beraterin Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) im Main–Kinzig Kreis
Ort: Online
Datum: Mittwoch 27. April 2022 (2. Themenabend am 11. Mai 2022)
Zeit: 19:00 – 20:30 Uhr
Die Teilnahme ist Mitgliedern vorbehalten und kostenfrei,
bitte nur nach Voranmeldung mit Altersangabe des Kindes, bis 24. April 2022 an: anmeldung@autismus-rhein-main.de