Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die auf Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen angewiesen sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen.

Die Eingliederungshilfe ist in vier Bereiche geteilt:

  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Medizinische Rehabilitation

Welcher Kostenträger für die Eingliederungshilfe zuständig ist, hängt von der Art der Behinderung ab, da sozialrechtlich unterschieden wird zwischen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung. Bei körperlicher und geistiger Behinderung werden die Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII, bei seelischer Behinderung (junger Menschen) im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB XIII erbracht. Bei Menschen im Autismus-Spektrum kann die sozialrechtliche Zuordnung je nach Ausprägung der Beeinträchtigung unterschiedlich sein.

Antragstellung

Leistungen der Eingliederungshilfe müssen beantragt werden, je nach Zuständigkeit bei der bei den jeweiligen Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) oder dem Landeswohlfahrtsverband (SGB XII). Auch wenn Leistungen von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden, ist es ausreichend, wenn nur ein schriftlicher Antrag bei einem Rehabilitationsträger gestellt wird. Nach Antragstellung muss eine Prüfung der Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Rechte und Beteiligung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt die Selbstbestimmung durch das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen.
Die Antragsteller sind über den Verlauf des Verfahrens zu informieren und sind berechtigt, zu Gesprächen einen Beistand hinzuzuziehen.

Beteiligung an Kosten

Einige Leistungen der Eingliederungshilfe sind abhängig von Vermögen und Einkommen der Antragsteller. Einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere solche im frühkindlichen Bereich oder Leistungen zur Teilhabe an Bildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Weiterführende Informationen

Beratung zur Eingliederungshilfe erhalten Sie durch die Teilhabeberatung EUTB®

Infos zur Eingliederungshilfe:
Infos auf familienratgeber.de
Infos der Lebenshilfe zur EGH
EGH für Kinder und Jugendliche mit Autismus bei autismus-kultur.de

Weitere Information und  Rechtsratgeber des bvkm finden Sie auch unter der Rubrik Diagnose – was nun?